Nach Artikel 10 des Gesetzes über Änderungen des Gesetzes über Raumplanung und -bau ist es möglich, auf den Inseln auf einer Fläche von 30.000 m2 (3 ha) ein Gebäude für einen eingetragenen Familienbetrieb zu errichten und Catering- und touristische Dienstleistungen in a ländlicher Haushalt, Handwerk, das für landwirtschaftliche oder juristische Personen registriert ist, die für die Landwirtschaft registriert sind und sich außerhalb der Küste von mindestens 100 m und 50 m auf den Inseln befinden und über eine Gebäudefläche im Erdgeschoss (P) bis 400 m2 (brutto) verfügen maximale Höhe von bis zu 5 m und / oder vollständig vergrabenem Keller (Po) bis 1.000 m2 Gebäudefläche (brutto). Die kroatische Gründung einer juristischen Person ist für den Kauf durch ausländische Unternehmen erforderlich.
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