
Einzigartiges Hotel in wunderschöner Lage am Wasser und am Strand für eine vollständige Modernisierung!
Dies war der erste Touristenkomplex in der Gegend von Split, der 1928 direkt am Meer nach den höchsten europäischen Standards der damaligen Zeit erbaut wurde.
Das solide und beeindruckende Anwesen befindet sich nur 20 km vom Zentrum von Split entfernt. Im Laufe der Geschichte wurde das Hotel mehrmals modernisiert und erweitert, wobei die vorherigen Phasen des Gebäudes aufgewertet wurden. Die bestehende Struktur des Hotels befindet sich inmitten eines mediterranen Parks, der durch eine wunderschöne Zypressenallee mit den öffentlichen Verkehrsmitteln verbunden ist. Der Park ist einer der schönsten und bedeutendsten in der Gegend von Split bis Trogir und wurde 1970 zum Architekturdenkmal erklärt.
Auf der Südseite ist das Hotel mit der Kastela Riviera verbunden, einer 6 km langen Promenade mit schönen Buchten und Kiesstränden, die im Schatten von Pinien und Tamarisken liegen.
Die visionären Vorstellungen der Architekten gehen über die gastronomisch-touristische Bedeutung des Komplexes hinaus. Neben den außergewöhnlichen landschaftlichen Werten des Ortes selbst soll er das kulturelle und soziale Epizentrum der Agglomeration Split sein. Im Jahr 2006 wurde der gesamte Park- und Hotelkomplex in das Register der Kulturgüter der Republik Kroatien eingetragen. Dieser Bereich verdient 4-5***** Sterne Hotel/Kulturzentrum, um die Attraktivität und hervorragende Anbindung des Standorts zu festigen.
Herausragende Stellung:
- Zwischen der UNESCO-geschützten Stadt Split und der UNESCO-geschützten Stadt Trogir an einer berühmten Kastela-Riviera
- Nur wenige Kilometer vom internationalen Flughafen von Split entfernt
- Direkt am Strand
- Marina für Luxusyachten ist vor dem Gebäude
Standortparameter:
- Landfläche des Hotelkomplexes: 36.425 m2 (Zone T1 + Zone R3 + Zone Z1)
- Hauptgebäude des Hotels: 3.690 m2
- Schwimmbad: 151 m2
- Derzeitige Gesamtkapazität: 210 Betten
- Mögliche Gesamtkapazität: 410 Betten
- Privater Parkplatz
- Der Raumordnungsplan muss nicht geändert werden